Änderungen am Widerrufsrecht bei Online-Käufen

  • PCGames hat einen recht umfangreichen Artikel zu den Änderung des Widerrufsrechts beim Fernabsatz (Onlinekauf).

    Die für den normalen Kunden wichtigste Änderung ist wohl die Aufhebung der 40€-Grenze für die Versandgebühr bei Rücksendungen.
    Das finde ich allerdings auch sehr wohl notwendig - man überlege sich nur mal die Hardwarehändler, die ihren Kunden 3 Grafikkarten zuschicken, von denen 2 aufgrund schlechterer OC-Ergebnisse wieder zurückgeschickt werden... und ein Händler kann (und wird zumindest oftmals) bereits geöffnete Ware eben nicht einfach so als neu verkaufen.

    http://www.pcgameshardware.de/…erruf-Onlinekauf-1121509/

    PS: Danke fürs Verschieben, fiel mir gerade auch erst auf, dass es doch etwas falsch liegt^^

  • Ich vermute mal Overclocking ist bereits in der Grauzone mit dem Werteverlust, oder? Erlöscht nicht oftmals die Garantie des Graka-Herstellers, wenn man diese übertaktet?

    Warum wohl der Verkäufer bei Rückgabe eines Artikels die Versandkosten für den Hinweg übernehmen muss (die üblicherweise der Kunde zahlt), aber der Rückversand durch den Käufer zu tragen sind? :)



    Ich staune ja immer wieder aufs neue, was für einen Jungel von Dingen ein Webshop in Deutschland haben muss. Ein Musterwiderrufsfomular, wtf!

  • Ja, stimmt schon, so wirklich verständlich sind da viele Sachen nicht...

    Und auch ich möchte beim besten Willen keinen Webshop betreiben. Sicher, ab einer gewissen Größe relativiert sich das Risiko etwas durch größere Kunden, aber gerade am Anfang können dich solche Spaßvögel gerne mal in Schwierigkeiten bringen, vermute ich.

    PS: Und ja, durch Overclocking erlischt in der Regel die Garantie in der Regel. Einzige Ausnahmen bilden dabei wohl die hauseigenen automatischen Übertaktungstools, die aber natürlich bei weitem nicht so leistungsfähig sind (zudem ist die Übertaktungsfunktion da ja oft standardmäßig aktiviert).